Berufspolitik
Die Wiener Psychoanalytische Vereinigung bildet seit ihrer Gründung im Jahr 1908 PsychoanalytikerInnen aus und ist bis heute den hohen Standards der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung verpflichtet.
Für PsychotherapeutInnen in Österreich ist die Berechtigung zur Führung dieser Zusatzbezeichnung an eine entsprechende Ausbildung gebunden. Die dazu berechtigten psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen finden Sie auf der Homepage der Tiefenpsychologisch-Psychoanalytischen Dachgesellschaft, des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend oder der des Psychotherapiegesetzes.
Die offizielle Berufsbezeichnung eines Analytikers lautet:
Psychotherapeut/Psychotherapeutin mit Zusatzbezeichnung Psychoanalyse.
Als „Psychoanalytiker“ darf sich hingegen auch jemand bezeichnen, der sich nur theoretisch mit Psychoanalyse beschäftigt.
Darüber hinaus ist die WPV Mitglied im Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP).
Tiefenpsychologisch-Psychoanalytische Dachgesellschaft:
http://www.tp-dachgesellschaft.org/
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend:
http://www.bmg.gv.at/
Psychotherapiegesetz (darin enthalten der Psychotherapiebeirat): http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620&ShowPrintPreview=True
Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie:
http://www.oebvp.at/
Die WPV kooperiert zudem mit anderen wissenschaftlichen Institutionen wie der
Universitätsklinik für Psychoanalyse und Psychotherapie: http://www.meduniwien.ac.at/psychotherapie

